FLP Fachkraft für Leitungsaufgaben in der Pflege

 

FLP – Fachkraft für Leitungsaufgaben in der Pflege

gem. Niedersächsischer Verordnung über die Weiterbildung in

Gesundheitsfachberufen v. 18.03.2002 i.d. derzeit gültigen Fassung

Ziele der Weiterbildung 

Veränderte organisatorische, wirtschaftliche und pflegerische Anforderungen stellen die verantwortlichen Pflegefachkräfte von ambulanten, teilstationären und stationären Pflegeein-richtungen vor neue Aufgaben. Ziel dieser Weiterbildung ist die Übernahme von Führungsverantwortung zu ermöglichen, um den  wechselnden Anforderungen professionell zu begegnen.
  • Ermöglichung einer fach- und personengerechten Pflege
  • Vorgabe eines organisatorischen Rahmens für die Aufgabenbewältigung nach den Grundsätzen der jeweiligen Einrichtung
  • Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten an Mitarbeiter und Auszubildende
  • Personal- und Einsatzplanung
  • Förderung der Kommunikations- und Konfliktfähigkeit und damit einer gedeihlichen Arbeitsatmosphäre
  • Berücksichtigung betriebswirtschaftlicher Zusammenhänge
  • Verantwortlich als Fachaufsicht

 

Inhalte der Weiterbildung: 

 

 
 
FLP - Staatlich anerkannte Weiterbildung zur Fachkraft für Leitungsaufgaben in der Pflege (720 UStd.)   -   Start am 12. Oktober 2015  -  GPF - Staatlich anerkannte Weiterbildung zur Fachpflegekraft in der Gerontopsychiatrie (400 UStd.) - Start am 12. Oktober 2015  -