FLP – Fachkraft für Leitungsaufgaben in der Pflege gem. Niedersächsischer Verordnung über die Weiterbildung inGesundheitsfachberufen v. 18.03.2002 i.d. derzeit gültigen Fassung Ziele der Weiterbildung Veränderte organisatorische, wirtschaftliche und pflegerische Anforderungen stellen die verantwortlichen Pflegefachkräfte von ambulanten, teilstationären und stationären Pflegeein-richtungen vor neue Aufgaben. Ziel dieser Weiterbildung ist die Übernahme von Führungsverantwortung zu ermöglichen, um den wechselnden Anforderungen professionell zu begegnen. Ermöglichung einer fach- und personengerechten Pflege Vorgabe eines organisatorischen Rahmens für die Aufgabenbewältigung nach den Grundsätzen der jeweiligen Einrichtung Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten an Mitarbeiter und Auszubildende Personal- und Einsatzplanung Förderung der Kommunikations- und Konfliktfähigkeit und damit einer gedeihlichen Arbeitsatmosphäre Berücksichtigung betriebswirtschaftlicher Zusammenhänge Verantwortlich als Fachaufsicht
Inhalte der Weiterbildung:
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